ANMELDUNG
Die Begleiteten Besuchstage werden in der Regel von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder dem Zivilgericht angeordnet oder von einer sozialen Fachstelle empfohlen. Die Anmeldung erfolgt durch den Kinder- und Jugenddienst, einer sozialen Fachstelle oder auf Anordnung des Gerichts oder der KESB. An die allgemeinen Unkosten hat der besuchsberechtigte Elternteil einen Betrag von CHF 20.– pro Besuchstag, resp. CHF 10.– pro begleitete Übergabe zu bezahlen.
Aktuell sind freie Plätze vorhanden.
Anmeldung
- bei behördlicher Anordnung bzw. auf Zuweisung durch den Kinder- und Jugenddienst KJD
- auf Empfehlung einer anderen sozialen Fachstelle
- auf Empfehlung von im Familienrecht tätigen Personen
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen und direkt ausfüllen:
Schicken Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post oder per E-Mail an die Geschäftsstelle.
Nächste Schritte
Nach der Anmeldung werden der bringende Elternteil und das Kind eingeladen, den Besuchstreff und die Begleitpersonen kennen zu lernen. Sie werden über Termine, Modalitäten und Regeln informiert. Der Termin für dieses erste Treffen wird ihnen von der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt.
Anschliessend geht die schriftliche Einladung zum ersten Begleiteten Besuchstag oder zur ersten Begleiteten Übergabe an alle Beteiligten. Der besuchende Elternteil wird über Termine, Modalitäten und Regeln informiert.
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.