GEMEINSAME ZEIT IN EINEM KLAREN RAHMEN
Begleitete Besuchstage braucht es aus unterschiedlichen Gründen, zum Beispiel bei
- schwerwiegenden Konflikten zwischen den Eltern
- mangelndem Vertrauen zwischen den Eltern
- Suchtproblematik
- Fehlen von geeigneten Räumlichkeiten
- Angst vor Entführung
- Gewalt
- Psychischer Krankheit des besuchsberechtigten Elternteils
- Verletzung der psychischen oder der sexuellen Integrität des Kindes.
Die Begleiteten Besuchstage ermöglichen es, die gemeinsame Zeit in einem klar definierten Rahmen zu verbringen. Es handelt sich um eine vorübergehende Lösung.
Wie läuft ein Begleiteter Besuchstag ab?
Der obhutsberechtigte Elternteil bringt das Kind zur vereinbarten Zeit in den Besuchstreff. Dort trifft das Kind den anderen Elternteil und verbringt mit ihm den Nachmittag im Haus oder im geschlossenen Garten. Das fachlich ausgebildete Begleitteam ist aufmerksam präsent und bietet Unterstützung bei Bedarf. Das gemeinsame Zvieri mit den anderen anwesenden Eltern und Kindern ist eine angenehme Unterbrechung. Am Ende der Besuchszeit nimmt das Begleitteam das Kind vom besuchsberechtigten Elternteil wieder in Empfang und übergibt es dem obhutsberechtigten Elternteil. Beide Übergaben des Kindes werden durch das Begleitteam übernommen. Die Eltern treffen nie aufeinander.
Wo finden die Begleiteten Besuchstage statt?
Für die Besuchszeit stehen kinderfreundliche Räume mit Spielsachen, Bastelmaterial, Kinderbücher und einem geschlossener Garten zur Verfügung.
Heime auf Berg AG, Austrasse 32, 4051 Basel
Telefon während den Besuchstagen:
076 527 38 38
Wann finden die Begleiteten Besuchstage statt?
Jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 13.00 bis 17.00 Uhr.
Was kostet ein Begleiteter Besuchstag?
An die allgemeinen Unkosten bezahlt der besuchende Elternteil 20 Franken am Besuchstag (bar gegen Quittung).
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die begleiteten Besuchstage werden in der Regel von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder dem Zivilgericht angeordnet oder von einer sozialen Fachstelle empfohlen. Die Anmeldung erfolgt durch den Kinder- und Jugenddienst KJD, eine soziale Fachstelle oder auf Anordnung des Gerichts oder der KESB.
Anmeldung