DAMIT SICH ALLE WOHLFÜHLEN
Die folgenden Hinweise zum Ablauf der Besuchstage geben allen Beteiligten Sicherheit. Sie fördern eine entspannte Atmosphäre, in der sich die Kinder wohlfühlen. Bitte beachten Sie auch die Downloads weiter unten auf dieser Seite.
- Der besuchende Elternteil gestaltet die Zeit mit seinem Kind selbständig. Mit der ganzen Gruppe findet ein gemeinsames Zvieri statt.
- Der Besuchstreff darf während der Besuchszeit nicht verlassen werden.
- Am Besuchstreff besteht die Möglichkeit, im Garten zu spielen.
- Spielsachen werden am Besuchstreff zur Verfügung gestellt. Die Eltern achten darauf, dass nichts beschädigt wird oder verloren geht. Sie räumen zusammen mit dem Kind die Spielsachen nach der Benützung wieder auf.
- Allfällige Schäden sind dem Begleitteam zu melden.
- Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Teilnehmenden.
- Die Kinder dürfen eigene Spielsachen und/oder Bastelmaterial mitbringen.
- Geschenke, ohne Weihnachten und Geburtstag, dürfen nur in Absprache mit dem anderen Elternteil mitgebracht werden. Die Art der Übergabe ist mit dem Begleitteam zu besprechen.
- Der Konsum von Alkohol und Drogen ist verboten.
- In allen Räumlichkeiten herrscht Rauchverbot. Allfällige Möglichkeiten fürs Rauchen sind mit dem Begleitteam abzusprechen.
- Die Benützung des eigenen Handys ist auf ein Minimum zu reduzieren.
- Bild- und Tonaufnahmen sind nur von sich selbst und den eigenen Kindern erlaubt. Aufnahmen von anderen Teilnehmenden sowie vom Begleitteam sind strikt untersagt. Das Publizieren auf sozialen Medien ist nur mit dem Einverständnis des sorgeberechtigten Elternteils erlaubt.
Abmeldung
Wenn der Besuchstag aus zwingenden Gründen nicht wahrgenommen werden kann, muss die Abmeldung am Freitag vor dem Besuchstag spätestens bis 12.00 Uhr bei der Geschäftsstelle eintreffen:
Telefon 079 730 09 05
bbt(a)aufberg.ch
Kurzfristige Abmeldung am Besuchstag
Am Besuchstag selbst ist das Begleitteam zwischen 12.30 und 13.00 Uhr telefonisch erreichbar: Telefon 076 527 38 38
Besondere Vorkommnisse
Besondere Vorkommnisse, die dem Wohl des Kindes entgegenstehen, werden den zuweisenden Fachstellen mitgeteilt.
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Leitgedanken und Hinweise (PDF):
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