KINDER LIEBEN UND BRAUCHEN BEIDE ELTERN

Für die Entwick­lung von Kindern ist es wichtig, mit beiden Elternteilen eine Beziehung pflegen zu können. Im Übrigen hat das Kind auch einen rechtlichen Anspruch auf Kontakt mit beiden Eltern. Für das Kind ist deshalb ein regelmässiger Kontakt zu Vater und Mutter wichtig. Dies gilt auch, wenn die Beziehung zwischen den Eltern schwierig ist oder die Begegnung zwischen dem besuchsberechtigten Elternteil und dem Kind einen geschütz­ten Rahmen braucht. Das Kind soll seine Beziehung zu beiden Elternteilen unabhängig von den zwischen den Eltern be­stehen­den Konflikten leben dürfen. Auseinandersetzungen zwischen den Eltern sollen nicht vor dem Kind ausgetragen werden. Das Wohl des Kindes steht vor den Interessen der Eltern.

BBT bietet einen vorübergehenden Rahmen für die Ausübung des Besuchsrechts, bis die Eltern mit der Hilfe der zuständigen Fachstellen eine langfristige Lösung entwickelt haben.

Bei seiner Arbeit stützt sich das Team der Begleiteten Besuchs­tage auf diese Leitgedanken und auf die UNO-Kinder­rechtskonvention.

Aus der UNO-Kinderrechtskonvention

«Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.»
Artikel 9, Absatz 3

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